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NTB Sprachreisen Weltweit für Erwachsene und Schüler |
Allgemeine GeschäftsbedingungenStand April 2006 Vertrag und Rechnung Ihre Anmeldung wird umgehend bestätigt. Durch die schriftliche Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Anbei erhalten Sie einen Sicherungsschein. Dieser versichert alle Ihre Einzahlungen und garantiert Ihre Ansprüche. Sollten Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise entstehen. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie bitte 10% des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 250,-€. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt. Nur bei Einhaltung dieser Zahlungsfristen verpflichtet sich NTB zur Erbringung der Reiseleistung. Programm und Leistungen Inhalt und Gegenstand der Leistungen sind die im Programm beschriebenen Leistungen und durch Auftragsbestätigung spezifiziert. Die in dem Prospekt oder der Internetseite enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsschluss selbstverständlich informiert wird. Soweit NTB dem Teilnehmer Programmleistungen vermittelt, die nicht Bestandteil der beschriebenen Leistungen des eigenen Programms sind, wie z. B. zusätzliche Krankenversicherungen, Reiserücktrittskostenversicherungen oder Transportleistungen, gelten die Vertragsbedingungen der vermittelten Leistungsträger. Gleiches gilt für die Sprachschule. Hier gelten die jeweils eigenen Vertragsbedingungen, diese können selbstverständlich jederzeit bei uns eingesehen werden. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen hierbei die schriftliche Form. Für den Rücktritt können wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ersatz für die entstandenen Aufwendungen verlangen. Die Kosten sind bei Reiserücktritt wie folgt pauschalisiert: bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 %, min. € 75,- € bis 20 Tage vor Reiseantritt: 20 % bis 8 Tage vor Reiseantritt: 60 % ab 7 Tage vor Reiseantritt: 75 % am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 100 % Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer Person ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,-€. Kündigung durch den Reiseveranstalter NTB kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter aus oben genannten Gründen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Haftungsbeschränkung NTB haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Durchführung des Programms sowie für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Die Haftung von NTB beschränkt sich auf das 3 fache des Reisepreises für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit NTB für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Einreisebestimmungen NTB steht dafür ein, seine Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Website. Diese gelten jedoch nur für deutsche Staatsbürger. Soweit NTB seiner Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich NTB ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. NTB haftet auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, wenn sie im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, es sei denn, dass NTB die Verzögerung zu vertreten hat. Leistungs- und Preisänderungen NTB behält sich vor den Reisepreis zu erhöhen, sofern NTB unter genauen Angaben eine Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorsieht und er damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt NTB die betroffenen Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NTB in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Gerichtsstand Der Reisende kann NTB nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von NTB gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn der Reisende hat seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt oder dieser ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, dann wird der Gerichtstand von NTB vereinbart. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. |